Wegen Verbots religiöser Symbole im Schuldienst bekam muslimische Informatikerin keine Stelle als Lehrerin.
Gilt die Religionsfreiheit auch im Staatsdienst, oder müssen Angestellte dort auf Symbole ihres Glaubens verzichten? Darüber verhandelte am Donnerstag das Bundesarbeitsgericht in Erfurt. Eine Informatikerin hatte das Land Berlin 2017 verklagt, weil sie in einem Bewerbungsverfahren für den Schuldienst nicht berücksichtigt worden war. Die Muslimin hatte angegeben, das Kopftuch im Unterricht nicht ablegen zu wollen. Das verstößt aber gegen das Berliner Neutralitätsgesetz. Die Richter sollen nun entscheiden, ob die Frau diskriminiert wurde und ihr deshalb Schadensersatz zustehe.